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Mietkaution: Diese 4 Alternativen gibt es

Wohnst Du zur Miete, musst Du vor dem Einzug eine Kaution bezahlen. Die wird – genau wie die Mietpreise – immer teurer. Wir zeigen Dir hier vier Alternativen.

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Als Mieterin oder Mieter musst Du bei Vertragsabschluss eine Mietkaution hinterlegen – üblicherweise in Höhe von drei Netto-Monatsmieten. Die Kaution dient als Sicherheit, falls Du Deine Miete nicht bezahlen kannst oder Schäden an der Wohnung entstehen.  

Du kannst die sogenannte Barkaution zwar in drei Raten zahlen, doch für viele ist das trotzdem eine zusätzliche finanzielle Hürde – vor allem für junge Menschen oder Studierende in Ballungsräumen, wo die Mietpreise stetig steigen. Da es aber nicht die einzige Möglichkeit ist, eine Sicherheit zu hinterlegen, haben wir hier vier weitere für Dich zusammengefasst:

1. Mietkautionsversicherung

Bei der Mietkautionsversicherung springt im Fall der Fälle der Versicherer für den Schaden ein. Du zahlst zwar nicht auf einmal die volle Kaution, dafür aber eine monatliche oder jährliche Ver­si­che­rungsprämie, die sich nach der geforderten Kautionshöhe richtet. Mehr dazu liest Du hier.

Außerdem fordert die Ver­si­che­rung den Schadensbetrag, den sie im Ver­si­che­rungsfall für dich bezahlt, von dir zurück. Unterm Strich zahlst Du also immer mehr als bei der Barkaution. Denn auch wenn Du die Ver­si­che­rung gar nicht in Anspruch nimmst, musst Du zumindest den Ver­si­che­rungsbeitrag zahlen. 

Eine Mietkautionsversicherung sollte daher nur eine Übergangslösung sein, wenn Du die Kaution gerade (noch) nicht bezahlen kannst. Sobald Du das Geld aufbringen kannst, solltest Du lieber eine Barkaution hinterlegen.

Ebenfalls wichtig: Dein Vermieter muss mit einer Mietkautionsversicherung einverstanden sein. Das solltest Du vorher unbedingt abklären.

2. Bürgschaft

Bei der Bank- oder Mietkautionsbürgschaft, die auch "Mietaval" genannt wird, tritt Deine Bank als Bürge ein. Sie kommt bei Schäden oder Mietschulden dafür auf, allerdings nur bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Kaution.  

Dein Vorteil ist zwar, dass Du nicht die gesamte Kautionssumme aufbringen musst. Allerdings verlangt Deine Bank im Gegenzug eine monatliche oder jährliche Gebühr, manchmal sogar eine zusätzliche Bearbeitungspauschale. Muss die Bank aus der Bürgschaft an Deinen Vermieter zahlen, verlangt sie das Geld von Dir zurück.

Mietbürgschaften gibt’s heute aber kaum mehr. Eine von wenigen ist die der SWK Bank: Dort zahlst Du 3,99% der Kaution als jährliche Gebühr.

3. Mietkautionskonto 

Statt die Kaution einfach nur an Deinen Vermieter zu überweisen, kannst Du auch selbst ein Mietkautionskonto eröffnen, das nicht gekündigt werden kann, solange der Mietvertrag läuft. Der Vorteil: Auf das Geld können beide Parteien nur dann zugreifen, wenn beide zustimmen.

Du kannst die Mietkaution auch auf ein Tagesgeldkonto überweisen, das dann an Deine Vermieterin bzw. Deinen Vermieter verpfändet wird. Auch mit dieser Lösung muss Dein Vermieter einverstanden sein.

4. Mietkautionsdepot

Statt das Geld ganz klassisch auf einem Kautionskonto zu parken, wo Dein Sparzins nahe Null geht, kannst Du den Kautions­betrag auch als Mietkautionsdepot anlegen. Das Geld fließt dann z. B. in börsen­gehandelte Fonds, am besten in breit diversifizierte wie auf den Aktienkorb des MSCI World, und kann sich im Laufe der Mietzeit vermehren. Deine Vermieterin bzw. Dein Vermieter muss damit allerdings einverstanden sein. Außerdem zahlst Du die Gebühren für Depot und Verpfändung.

So geht’s: Du eröffnest ein Fondsdepot und wählst Deine Geld­anlagestrategie aus. Ähnlich wie beim verpfändeten Kautions­konto unterschreiben Mieter und Vermieter eine Verpfändungs­erklärung. Sie erlaubt dem Vermieter für die Dauer des Mietverhältnisses, auf die Kaution zuzugreifen.  

Beide Seiten sollten sich allerdings bewusst sein, dass der Wert des Depots den Wert­schwankungen der Börse unterliegt. Hast Du beim Einzug z. B. 3.000€ ins Mietkautions­depot einge­zahlt und ist der Depot­wert bei Auszug um 30% gesunken, stehen dem Vermieter nur noch 2.100€ als Mietsicherheit zur Verfügung. Im Schadensfall müsste er von Dir Geld nachverlangen. Ist der Depot­wert jedoch um 30% gestiegen, kann er auf 3.900€ zugreifen.

Weitere Infos dazu und wie Du Deine Kaution am Ende wieder zurückbekommst, liest Du in unserem Ratgeber zur Mietkaution

Von Anna Karolina Stock, und Giulia Tita

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