Riester-Banksparplan Hohe Kosten zu Rentenbeginn: So wehrst Du Dich dagegen

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Martin Klotz
Finanztip-Experte für Vorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Riester-Banksparpläne werden seit Jahren nicht mehr angeboten.
  • Sie funktionieren wie ein Konto, auf das Du nicht zugreifen kannst und auf dem Deine Einzahlungen wie Sparguthaben verzinst werden.
  • Wie bei allen Riester-Formen fördert der Staat diese Art der Altersvorsorge mit Zulagen und einem möglichen Steuervorteil.

So gehst Du vor

  • Sparst Du bereits mit einem Riester-Banksparplan fürs Alter an, hast du mehrere Möglichkeiten: abwarten, wechseln oder den Vertrag stilllegen.

  • Bist Du kurz vor dem Ruhestand und bekommst ein Angebot Deiner Bank für die Rentenphase, prüfe es ganz genau. Viele Banken berechnen unzulässige Gebühren, teilweise in vierstelliger Höhe.

  • Nutze unsere Widerspruchs-Vorlage, um Dich dagegen zu wehren.

Zur Widerspruchs-Vorlage

Im Riester-Universum führt das einfachste Riester-Produkt ein Nischendasein: Nur etwa jeder 20. Riester-Vertrag ist ein Banksparplan. Seit Jahren gibt es keine Möglichkeit mehr, einen solchen Vertrag abzuschließen. Während der Niedrigzinsphase haben alle Anbieter den Verkauf eingestellt und anschließend nicht wieder aufgenommen.

Hast Du einen Riester-Banksparplan, erklären wir Dir in diesem Ratgeber, welche Möglichkeiten und Handlungsoptionen Du in Bezug auf Deinen Vertrag als auch den Ruhestand hast. Vor allem gegen die hohen Kosten, die die Anbieter zu Rentenbeginn berechnen, kannst Du Dich wehren.

Riester-Banksparplan: abwarten, wechseln oder stilllegen?

Sparst Du mit einem Riester-Banksparplan für die Altersvorsorge, dann hast Du mehrere Optionen, wie Du mit Deinem Vertrag verfahren kannst. Welche davon für Dich am besten ist, hängt von Deiner Lebenssituation und Deinen Vertragskonditionen ab.

Weiterhin in einen Riester-Vertrag einzuzahlen, lohnt sich für Dich grundsätzlich, wenn Du mehrere Kinderzulagen bekommst. Mit einem Banksparplan kannst Du darüber hinaus allerdings keine nennenswerte Rendite erwarten.

Wie die Zulagen und die steuerliche Förderung genau funktionieren erfährst du weiter unten im Text.

Ein Wechsel der Sparform, zum Beispiel zu einem Riester-Fondssparplan, ist zwar möglich, allerdings empfehlen wir, mit einem Wechsel momentan generell noch zu warten. Denn die Bundesregierung hat noch für diese Legislaturperiode eine Riester-Reform angekündigt. Es ist gut möglich, dass es anschließend neue Riester-Produkte auf dem Markt geben wird, die deutlich bessere Renditechancen haben, wie beispielsweise ein Altersvorsorge-Depot. Weitere Infos zu den Plänen liest Du in unserem Ratgeber zur Riester-Reform.

Profitierst Du von den Riesterzulagen nicht oder nicht mehr, weil Deine Kinder nicht mehr kindergeldberechtigt sind, kann es sinnvoll sein, Deinen Vertrag stillzulegen. Denn bei den aktuellen Möglichkeiten am Kapitalmarkt kannst Du die Beiträge für Deine Altersvorsorge auch deutlich lukrativer anlegen. Schon mit einem einfachen Tages- oder Festgeldkonto bekommst Du derzeit bessere Zinsen auf Dein Erspartes – ohne jegliche Kosten. Bei einem ETF-Sparplan sind über einen Anlagezeitraum von 10 bis 15 Jahren sogar noch höhere Erträge möglich.

Deinen Riester-Banksparplan ruhen zu lassen ist zudem nicht teuer. Die Gebühren sind, abhängig von Deinem Vertrag, entweder nicht vorhanden oder minimal, Dein Guthaben bleibt einfach auf Deinem Riesterkonto liegen. Die Zulagen bekommst Du allerdings nicht, während Dein Vertrag stillgelegt ist.

Warum es aber keine gute Idee ist, Deinen Riestervertrag vorzeitig zu beenden, liest Du in unserem Ratgeber Riester kündigen.

Bist Du wenige Jahre vor dem Ruhestand, lohnt sich ein Wechsel der Sparform vermutlich nicht mehr. Häufig nehmen andere Anbieter Sparer mit kurzen Restlaufzeiten auch nicht mehr auf. Für Dich ist in dieser Situation deutlich wichtiger, welche Auszahlungsform Du für das Rentenalter wählst.

Einmalzahlung, Sofortrente oder Auszahlplan: Was ist besser im Ruhestand?

Die erste Entscheidung, die Du für Deinen Riestervertrag zum Ruhestand treffen musst: Wie viel Deines Guthabens möchtest Du zu Beginn der Auszahlungsphase entnehmen? Bis zu 30 Prozent des Geldes kannst Du als Einmalzahlung erhalten.

Als zweites geht es darum, ob Du das restliche Guthaben als sogenannte Abfindung bekommen kannst. Das ist dann möglich, wenn es sich um eine Kleinbetragsrente handelt. Das ist im aktuellen Jahr der Fall, wenn die monatliche Rentenauszahlung weniger als 35,35 Euro betragen würde.

Tipp: Bekommst Du aus Deinem Riester-Guthaben eine Abfindung dieser Art, achte unbedingt darauf, dass Du sie Dir erst am 1. Januar des Folgejahres Deines Renteneintritts auszahlen lässt. Dann zahlst Du darauf in den allermeisten Fällen weniger Steuern, da Dein Einkommen im ersten kompletten Ruhestandsjahr in der Regel geringer ist als im letzten Teil-Arbeitsjahr.

Wenn es sich in Deinem Fall nicht um eine Kleinbetragsrente handelt, folgt Entscheidung Nummer Drei. Ungefähr ein halbes Jahr vor Deinem Renteneintritt fragt Dich Deine Bank, auf welchem Weg Du Deine Rente im Ruhestand ausgezahlt bekommen möchtest. Du hast folgende Optionen: eine sofortbeginnende Ren­ten­ver­si­che­rung oder ein Auszahlplan mit anschließender aufgeschobener Ren­ten­ver­si­che­rung.

Sofortbeginnende Ren­ten­ver­si­che­rung - Dein Riesterguthaben wird in eine sofortbeginnende Ren­ten­ver­si­che­rung umgewandelt. Ab Renteneintritt erhältst Du daraus eine lebenslange Rente. Je nach Angebot und Versicherer kann es sein, dass die Rente mit der Zeit langsam steigt. Für den Todesfall gibt es unterschiedliche Regelungen. So kann je nach Vereinbarung das restliche Geld an den Versicherer gehen, das verbliebene Kapital zurückgezahlt werden oder die Rente weitere Jahre an Deine Erben ausgezahlt werden. Für die Ren­ten­ver­si­che­rung zahlst Du Abschlusskosten und auch auf die monatliche Auszahlung berechnet Dir der Versicherer Gebühren.

Auszahlplan + aufgeschobene Ren­ten­ver­si­che­rung - Im ersten Schritt nimmt Deine Bank einen Teil des Geldes von Deinem Riesterkonto, in der Regel 30 Prozent, und kauft davon eine sogenannte aufgeschobene Ren­ten­ver­si­che­rung. Aufgeschoben bedeutet, dass die Auszahlungen nicht direkt, sondern erst später beginnen. Auch für den Abschluss einer solchen Ren­ten­ver­si­che­rung fallen Abschlusskosten an. Die Umwandlung ist gesetzlich vorgeschrieben, denn Deine Bank muss eine lebenslange Rentenzahlung ab dem 85. Lebensjahr garantieren und daher einen Versicherer mit ins Boot holen (vgl. AltZertG § 1, 4a). Aus Deinem verbliebenen Riesterguthaben zahlt Dir Deine Bank monatlich bis zu Deinem 84. Geburtstag eine konstante Rente aus. Anschließend übernimmt der Versicherer die Auszahlung. Wenn Du vor Deinem 85. Geburtstag verstirbst, erhalten Deine Erben das Guthaben, das sich noch auf Deinem Riesterkonto befindet. Das Geld, von dem die Bank eine Ren­ten­ver­si­che­rung für Dich gekauft hat, bekommen sie allerdings nicht zurück.

Unabhängig davon, auf welchem Weg Du im Ruhestand Geld aus Deinem Riestervertrag bekommst: Du musst es mit Deinem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern. Das gilt auch für eine einmalige Abfindung, für die aber unter Umständen die sogenannte Fünftelregelung angewendet werden kann.

Hohe Abschlusskosten im Ruhestand: Das kannst Du dagegen tun

Gegen die hohen Kosten zu Beginn der Auszahlungsphase von Riester-Banksparplänen, die durch die Überführung des Guthabens in einen Ver­si­che­rungsvertrag entstehen, hat es bereits mehrere Klagen gegeben.

Im November 2023 erklärte der Bundesgerichtshof beispielsweise eine Kosten-Klausel der Sparkasse Günzburg-Krumbach für unzulässig (Aktenzeichen XI ZR 290/22). Sie war in den damals ausgehändigten Vertragsunterlagen unklar formuliert. Die Klausel fand auch bei anderen Sparkassen Anwendung. Dementsprechend stehen die Chancen auf Erfolg gut, wenn Du den Kosten beim Übergang in die Auszahlungsphase widersprichst.

In manchen Fällen braucht es allerdings gar keinen Gang vors Gericht. Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet, bekam ein Kunde der Volksbank Gronau-Ahaus Kosten in Höhe von knapp 1.300 Euro zurückerstattet, nachdem er den hohen Abschlusskosten mit einem einfachen Schreiben widersprochen hat.

Zum Mus­ter­schrei­ben

Je nachdem, bei welchem Anbieter und ob Du im oder noch vor dem Ruhestand bist, braucht es in Deinem Widerspruch eine unterschiedliche Formulierung. In unserem Dokument findest Du daher Textbausteine für die verschiedenen Fälle. Wähle einfach die Formulierung aus, die zu Deiner Situation passt.

Hat Dein Widerspruch bei einer Volksbank keinen Erfolg, wende Dich an die Beschwerdestelle der Volks- und Raiffeisenbanken. Hast Du es mit einer uneinsichtigen Sparkasse zu tun, kannst Du Dich an die Schlichtungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands wenden. Die Erfolgsaussichten sind allerdings vermutlich geringer, da dort laut Stiftung Warentest eine anbieterfreundliche Linie verfolgt wird. Weitere Möglichkeiten sind eine Klage oder eine Beschwerde bei der Bundesfinanzaufsicht Bafin. Letztere ist allerdings eher eine generelle Möglichkeit, um auf das Verhalten Deiner Bank aufmerksam zu machen. Für Deinen Einzelfall hilft es Dir nicht weiter – beschweren sich aber viele Kunden, kann die Bafin Druck auf Deinen Anbieter ausüben, sein Verhalten zu ändern.

Wenn Du eine Rückmeldung auf Deinen Widerspruch erhältst, schick sie uns an redaktion@finanztip.de, damit wir für alle Verbraucher zusammentragen können, welche Bank wie reagiert.

Alternative: Frühzeitig stilllegen

Um die Kosten im Ruhestand zu umgehen, gibt es noch eine andere Möglichkeit – allerdings für einen speziellen Fall: Du bist noch in der Ansparphase, bekommst keine Kinderzulagen und Dein Riesterguthaben liegt unter oder im Bereich von 10.000 Euro. Dann könnte es sinnvoll sein, die Einzahlungen zu stoppen und den Vertrag stillzulegen. Denn aufgrund der oben erwähnten Regelung zur Kleinbetragsrente fällst Du so zu Ruhestandsbeginn unter die Grenze, bis zu der Du das gesamte Kapital vom Riesterkonto auf einen Schlag bekommen kannst. Wie viel Kapital Du dafür auf Deinem Riesterkonto genau haben darfst, damit das funktioniert, ist allerdings bei jedem Vertrag individuell. Es hängt primär vom konkreten Beginn Deiner Auszahlungsphase und der Entwicklung der sogenannten Bezugsgröße ab.

Auf diese Abfindung musst Du genau wie auf die lebenslange Riester-Rentenzahlung Steuern zahlen. Neben der Tatsache, dass Du das Geld deutlich früher zur Verfügung hast, sparst Du bei der Kleinbetragsrenten-Regelung aber in jedem Fall die Kosten der privaten Ren­ten­ver­si­che­rung, die für Dich abgeschlossen werden muss.

Wohn-Riester als Plan B

Eine weitere Möglichkeit, die Kosten der Auszahlungsphase zu umgehen, ist die Umwandlung Deines Riesterguthabens im Rahmen einer sogenannten wohnwirtschaftlichen Verwendung. Das wird auch Wohn-Riester genannt. Auf diesem Wege kannst Du das Kapital für den Kauf, Neubau oder die Sanierung einer Immobilie nutzen. Darüber hinaus ist es auch möglich, damit energetische Maßnahmen oder einen altersgerechten Umbau zu finanzieren.

Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zum Thema Wohn-Riester.

Du würdest gern früh in Rente gehen und ein Leben unabhängig von Lohnzahlungen führen? Ob und wie das gelingen kann, zeigt Dir unser Rechner.

Zum Rechner

Wie funktioniert ein Riester-Banksparplan?

Bei einem Riester-Banksparplan fließt Dein eingezahlter Beitrag in voller Höhe in den Sparplan. Den Stand des Guthabens kannst Du jederzeit einsehen.

Die Verzinsung ist meist variabel und orientiert sich an den Guthabenzinsen für Sparguthaben. Bei einigen Banken erhältst Du Bonuszahlungen ab einer gewissen Anzahl an Jahren, in denen Du den Vertrag bespart hast. Doch auch diese Boni bringen, auf die Laufzeit gerechnet, wenig. 

Darüber hinaus bekommst Du, wie bei allen anderen Riester-Formen, die staatliche Förderung in Form von Zulagen und eventuell auch einen Steuervorteil.

Warum gibt es keine Riester-Banksparpläne mehr?

Während der jahrelangen Niedrigzinsphase konnten Banken mit Kundengeldern kein Geld mehr verdienen. Teilweise mussten sie für das Verwalten der Guthaben sogar draufzahlen und haben daher für ihre Riester-Kunden Gebühren eingeführt. Gleichzeitig boten viele große Banken – selbst oder über Schwesterfirmen – andere Riester-Formen an, zum Beispiel Ren­ten­ver­si­che­rungen oder Bausparverträge, die für sie deutlich lukrativer ausfielen.

Einen Beitrag zum Aussterben der Produkte könnte auch eine Gesetzesänderung geleistet haben. Seit Anfang 2017 müssen Anbieter von staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen Kunden beim Neuabschluss ein detailliertes Produktinformationsblatt (PIB) aushändigen (vgl. AltZertG § 7). Im PIB müssen unter anderem die effektiven Kosten des Produkts und eine Einschätzung des Risikos für den Kunden enthalten sein. Die Erstellung eines PIB für ein Produkt mit geringen Erträgen war für kleinere Banken aufwendig und teuer.

Wie funktioniert die Riester-Förderung?

Riester-Banksparpläne werden wie alle anderen Riester-Produkte vom Staat auf zwei Arten gefördert: mit Zulagen, die direkt auf das Vertragskonto fließen und mit der Möglichkeit, die Einzahlungen bei der Steuer anzusetzen.

Zulagen - Du erhältst pro Person eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr, wenn Du 4 Prozent Deines ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tigen Einkommens, maximal 1.925 Euro pro Jahr, in Deinen Vertrag einzahlst. Für jedes Kind, das dem Vertrag zugerechnet wird und das 2008 oder später geboren wurde, erhältst Du zusätzlich 300 Euro pro Jahr. Für jedes Kind, das früher geboren ist und für das Du Kindergeld bekommst, zahlt der Staat eine Prämie von 185 Euro pro Jahr in den Vertrag.

Steuerersparnis - Du kannst Einzahlungen in Höhe von maximal 1.925 Euro im Jahr in der Steu­er­er­klä­rung als Sonderausgaben geltend machen. Die 175 Euro Prämie sowie etwaige Zulagen für Kinder werden von den gesparten Steuern allerdings wieder abgezogen. Dementsprechend wirkt sich die Steuerersparnis in der Regel nur aus, wenn weniger als zwei Kinder dem Vertrag zugerechnet sind. Zudem musst Du im Rentenalter die Leistungen aus dem Deinem Riester-Banksparplan versteuern – im Fachjargon wird das nachgelagerte Besteuerung genannt.

Übersicht der Riester-Zulagen

Grundzulagenim Jahr
pro Förderberechtigem175 €
pro Kind (vor 2008 geboren)185 €
pro Kind (2008 oder später geboren)300 €

Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Rendite allein die Förderung bringt. Dafür haben wir verschiedene Szenarien betrachtet. Die Zinsen, die Du eventuell bei Deinem Banksparplan bekommst, sind dabei nicht eingerechnet.

So viel Rendite bringt die Riester-Förderung über 30 Jahre1

Anzahl Kinder


Jahresbrutto, Familiensituation

keine Kinderein Kind, geb. 2019zwei Kinder, geb. 2018 und 2019drei Kinder, geb. 2016, 2018 und 2019

15.000 €, alleinstehend

2,1 %

7,4 %

11,7 %

13 %

30.000 €, alleinstehend1,8 %2,8 %5 %9,4 %
45.000 €, alleinstehend2,2 %2,2 %3,1 %4,5 %
70.000 €, alleinstehend2,8 %2,8 %2,9 %3,9 %
Ehepaar, einer verdient 30.000 € (P1), Kinderzulagen an P2

2 %

3,8 %6,5 %10,3 %
Ehepaar, einer verdient 45.000 € (P1), Kinderzulagen an P21,7 %2,4 %3,6 %5,1 %

¹ Alle Riester-Sparer zahlen 4 Prozent ihres Einkommens abzüglich der Zulagen, um die maximale Förderung zu erhalten. Bei Ehepaaren verdient nur einer. Der Verdiener macht den vollen Steuervorteil geltend. Der Partner riestert mit 60 Euro pro Jahr und erhält die Kinderzulagen. Die Kinderzulage wird bis zum 25. Geburtstag des Kindes gezahlt. Alle Renditen sind Vorsteuer-Renditen.
Quelle: Finanztip-Berechnungen (Stand: April 2024)

Du zahlst Steuern auf die Rente

Obwohl die Leistungen, die Du im Rentenalter aus staatlich geförderten Einzahlungen erhältst, steuerpflichtig sind, sparst Du mit dem Riester-Modell wahrscheinlich Steuern. Denn Dein persönlicher Steuersatz ist im Alter höchstwahrscheinlich niedriger als im Berufsleben. Du zahlst also als Rentner weniger Steuern, als Du zuvor gespart hast. Die Rendite über die gesamte Laufzeit liegt durch die nachgelagerte Besteuerung aber niedriger als in der Ansparphase.

Ausführliche Informationen mit verschiedenen Fallbeispielen findest Du in unserem Ratgeber zur Riester-Förderung.

Mehr dazu im Ratgeber Riester-Fondssparplan

  • Ein Fondssparplan bietet bessere Chancen auf eine Aktienrendite.

  • Unsere Anbieter-Empfehlung: Uniprofitrente Select (Fonds: Uniglobal II)

Zum Ratgeber

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