Wohnförderkonto  So läuft es mit den Steuern beim Wohn-Riester

Dirk Eilinghoff
Finanztip-Experte für Baufinanzierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Riester-Verträgen gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Du sparst während des Berufslebens Steuern und musst nach Renteneintritt die erhaltenen Leistungen versteuern.
  • Beim Wohn-Riester ist Dein Vorteil das mietfreie Wohnen im Alter. Du erhältst im Rentenalter keine Leistungen aus der Riester-Förderung, die Du direkt versteuern könntest.
  • Der Gesetzgeber hat sich deshalb das Wohnförderkonto ausgedacht. Auf diesem fiktiven Konto wird die Riester-Entnahme vermerkt. Der Betrag erhöht sich jährlich um zwei Prozent.

So gehst Du vor

  • Achte darauf, die Regeln rund um das Wohnförderkonto einzuhalten. Vereinfacht gesagt, musst Du bis zum 85. Lebensjahr darauf achten, dass Du bei einem Umzug keine zusätzlichen Steuern zahlen musst.
  • Benötigst Du zusätzlich zur Riester-Entnahme einen Baukredit, kannst Du Dich zunächst bei Deiner Hausbank oder Bausparkasse informieren.
  • Sprich in jedem Fall auch mit einem der großen Finanzierungsvermittler. So bekommst Du das passende Konzept und einen umfassenden Zinsvergleich.
  • Wir empfehlen Dr. KleinInterhyp und Baufi24. Auch Hüttig & Rompf sowie Planethome sind empfehlenswert.

Der Staat fördert die private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuererleichterungen. Die Steuervergünstigungen funktionieren bei allen Riester-Verträgen nach dem gleichen Prinzip: Du sparst während des Berufslebens Steuern und musst auf die Leistungen, die Du im Alter erhältst, Steuern bezahlen. In Fachkreisen wird das nachgelagerte Besteuerung genannt. Das lohnt sich für Dich, da Dein Steuersatz im Rentenalter meist wesentlich niedriger ist als im Arbeitsleben.

Was ist das Wohnförderkonto?

Im Gegensatz zu anderen Riester-Verträgen erhältst Du beim Wohn-Riester im Alter keine direkten Leistungen wie etwa eine monatliche Rente. Dein Vorteil besteht darin, dass Du eine selbstgenutzte Immobilie besitzt und mietfrei wohnst. Um im Vergleich zu anderen Fördervarianten eine ähnliche Besteuerung zu erreichen, hat sich der Gesetzgeber das sogenannte Wohnförderkonto ausgedacht.

Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto, auf das sogenannte gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen erfasst wird. Das sind vor allem die Entnahmen von Riester-Guthaben, aber auch jährlich geförderten Tilgungen und Zulagen, wenn Du ein Riester-Bauspardarlehen zurückzahlst. Diese Beträge werden bis zu Deinem Rentenbeginn jährlich um zwei Prozent erhöht. Diese Erhöhung ist ein Ausgleich dafür, dass Du diese Beträge bereits vor dem Rentenalter erhältst und nutzt.

Bei Renteneintritt musst Du dann das angesammelte Guthaben versteuern. Dazu hast Du zwei Möglichkeiten:

  • Du bezahlst Deine Steuerschuld komplett bei Renteneintritt und erhältst einen Nachlass von 30 Prozent.
  • Du versteuerst bis zu Deinem 85. Lebensjahr jedes Jahr einen Teil des Wohnförderkontos. Wenn Du mit 67 Jahren in Rente gehst, musst Du also jährlich ein Achtzehntel des Wohnförderkontos versteuern.

Wenn Du die Steuern auf einmal bezahlst, erhöht sich Dein persönlicher Steuersatz. Dies kann den Steuervorteil im Vergleich zur laufenden Besteuerung verringern. Bei der jährlichen Besteuerung profitierst Du  von einem Stundungseffekt. Du kannst den zu versteuernden Betrag über sehr viele Jahre verteilen. Wenn Du beispielsweise 2.000 Euro bezahlen musst, kann es vorteilhafter sein,  20 Jahre lang 100 Euro zu zahlen als 70 Prozent von 2.000 Euro (also 1.400 Euro) sofort.  

Wir empfehlen Dir daher, beide Varianten zu prüfen. Entscheiden musst Du Dich ohnehin erst zu Beginn der Auszahlungsphase. Wann diese genau beginnt, hängt von Deinem Riester-Vertrag ab. Häufig ist vertraglich ein Beginn zum 62. oder 65. Lebensjahr vorgesehen, der aber in Absprache mit dem Anbieter weiter nach hinten verlegt werden kann. Später als mit dem 68. Lebensjahr darf die Auszahlungsphase allerdings nicht beginnen.

Warum gibt es das Wohnförderkonto?

Das Wohnförderkonto stellt sicher, dass Beträge für eine Riester-Rente, die Du vorzeitig nutzt, im Alter versteuert werden können. Entnimmst Du etwa Riester-Guthaben aus Deinem Vertrag, so verminderst Du die Steuergrundlage für die Besteuerung. Das Wohnförderkonto gleicht dies wieder aus.

Ein Beispiel: Du hast 15.000 Euro in Deinem Riester-Vertrag. Dieses Guthaben besteht aus Deinen Einzahlungen, den Zulagen, die Du im Laufe der Jahre erhalten hast, und den Erträgen aus der Geldanlage. Du hast noch 20 Jahre bis zur Rente. Je nach Vertragsform wirft Dein Guthaben auch in dieser Zeit Zinsen oder eine Rendite ab. Bei zwei Prozent Verzinsung steigt das Guthaben dann auf etwa 22.000 Euro. Diesen Betrag musst Du also versteuern.

Entnimmst Du dagegen 10.000 Euro, bleiben nur 5.000 Euro im Vertrag. Die 10.000 Euro werden aber auf dem Wohnförderkonto eingetragen. Steigen beide Beträge ebenfalls um 2 Prozent, so bleibt die Steuergrundlage ebenfalls 22.000 Euro, wie im ersten Fall.

Kannst Du das Wohnförderkonto vorzeitig ausgleichen?

Du musst für den Ausgleich des Wohnförderkontos nicht bis zur Rente warten. Stattdessen kannst Du auch das Wohnförderkonto ganz oder teilweise zurückführen, indem zu sogenannte Minderungsbeiträge auf einen Riester-Vertrag einzahlst. Das sind dann aber keine normalen Riester-Beiträge, sondern Rückzahlungen auf die entnommenen Beträge. Lässt man die Steuervorteile außen vor, so ist die Berechnung ganz einfach: Das Wohnförderkonto beläuft sich beispielsweise auf 12.000 Euro. Um es zu vermindern zahlst Du in Absprache mit Deinem Anbieter 5.000 Euro als Minderungsbetrag auf Deinen Riester-Vertrag ein. Da dieses Geld jetzt wieder im "normalen" Riester-Vertrag ist, also später auch entsprechend versteuert wird, wird das Wohnförderkonto um diesen Betrag vermindert. Dort sind jetzt nur noch 7.000 Euro vermerkt.

Wie sieht ein Beispiel für ein Wohnförderkonto aus?

Wir rechnen nachfolgend mit vergleichsweise großen Zahlen, um den Steuereffekt zu zeigen: Du nimmst ein Riester-Bauspardarlehen auf und schöpfst jedes Jahr den vollen Förderbetrag von 2.100 Euro aus. Nach 30 Jahren ist Dein Darlehen abbezahlt und Du gehst mit 67 Jahren in Rente. Auf Deinem Wohnförderkonto hat sich inklusive Zinsen ein Betrag von 85.193 Euro angesammelt. Für Dich ergeben sich folgende Möglichkeiten:

  • Wenn Du die jährliche Besteuerung wählst, musst Du bis zu Deinem 85. Lebensjahr jedes Jahr 4.733 Euro versteuern, ein Achtzehntel des Guthabens auf dem Wohnförderkonto. In unserem Beispiel erhöht sich Deine jährliche Steuerlast um 1.327 Euro im Jahr.
  • Wenn Du die Steuerlast auf einen Schlag tilgen willst, musst Du nur 70 Prozent des Wohnförderkontos versteuern, nämlich 59.635 Euro. Dieser hohe Betrag dürfte Deinen Grenzsteuersatz für das Steuerjahr deutlich erhöhen, so dass der Effekt der Pauschalbesteuerung zum Teil wieder verpufft.

In unserem Beispiel müsstest Du bei Renteneintritt einen Betrag von 19.896 Euro zur Verfügung haben, um die jährliche Steuerlast von 1.327 Euro innerhalb der nächsten 18 Jahre zu tilgen. Dabei haben wir eine jährliche Verzinsung von zwei Prozent angenommen, und einen Grenzsteuersatz von 27 Prozent angenommen. Die Berechnung fusst auf etwas älteren Steuertabellen, der Effekt ändert sich dadurch aber nicht.

Du sparst also mehr als 2.600 Euro, wie unsere Tabelle zeigt.

Wohnförderkonto und resultierende Steuerschuld

geförderte Tilgungen und Zulagen von 2.100 Euro

im Jahr nach 30 Jahren

63.000 Euro
angesammelte Zinsen nach 30 Jahren bei 2 % Verzinsung im Jahr22.193 Euro
Gesamtstand Wohnförderkonto nach 30 Jahren85.193 Euro (mit 30 % Nachlass: 59.635 Euro)

Option 1: Einmalig zu zahlende Steuer inklusive 30%

Nachlass

22.574 Euro auf 59.635 Euro

Option 2: Über 18 Jahre jährlich zu zahlende

Steuerlast

1.327 Euro

Option 2: Einmalbetrag, um jährliche Steuerlast zu

tilgen bei 2 % Verzinsung über 18 Jahre

19.896 Euro
Ersparnis von Option 22.677 Euro

Quelle: Finanztip-Berechnungen (Stand: 19. April 2017)

Die Ersparnis von Option zwei wird kleiner, je mehr Einkommen Du im Alter hast und je höher deshalb Dein persönlicher Steuersatz ist. Bei einem Jahreseinkommen von 33.112 Euro sind in unserem Beispiel beide Optionen gleichwertig. Für höhere Einkommen ist die Einmalzahlung im Vorteil.

Diese Riester-Rente passt zu Dir

  • Unsere Anbieter-Empfehlung für eine Riester-Rentenversicherung: Hannoversche (Tarif AV1).
  • Unsere Anbieter-Empfehlung für einen Riester-Fondssparplan: Uniprofirente Select (Fonds: Uniglobal II)

  • Unsere Anbieter-Empfehlungen für einen Wohn-Riester: Dr. Klein, Interhyp und Planethome

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